Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Art. 370 ZGB
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie über medizinische Massnahmen auch im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit und entlasten damit Ihre Angehörigen.
- Vorteile der Patientenverfügung
- Form der Patientenverfügung
- Was muss, was möchte ich in der Verfügung festlegen?
- Hinterlegung
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